· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern. |
Im Einzelnen:
- Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ‒ Verfassungsmäßigkeit der Haushaltszugehörigkeit als Abzugsvoraussetzung (BFH 11.5.23, III R 9/22)
- Heilung eines „fehlerhaften“ Gewinnabführungsvertrags (BFH 3.5.23, I R 7/20)
- Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern (BFH 20.4.23, VI R 24/20)
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten (BFH 23.2.23, IV R 37/18)
- Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt R vom 8.9.22, C-98/21 (BFH 15.2.23, XI R 24/22 [XI R 22/18])
Quelle: ID 49609979