· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung. |
Im Einzelnen:
- Familienstiftung als Finanzunternehmen i. S. d. § 8b Abs. 7 S. 2 KStG 2011 (BFH 3.7.24, I R 46/20)
- Kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 KStG 2002 n. F.; die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, sie war seit dem 16.5.24 als NV-Entscheidung abrufbar (BFH 24.1.24, I R 49/21 [I R 39/10])
- Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils (BFH 31.7.24, II R 13/22)
- Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung (BFH 10.7.24, II R 31/21)
- Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren (BFH 10.10.24, IV R 10/22)
- Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung nach Ergehen eines Schätzbescheids unter Vorbehalt der Nachprüfung (BFH 7.8.24, IV R 9/22)
- Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; Feststellung eines Übernahmeverlusts i. S. d. § 4 Abs. 6 UmwStG (BFH 10.7.24, IV R 8/22)
- Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung ‒ Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte (BFH 18.6.24, VIII R 32/20)
Quelle: ID 50238707