· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. |
Im Einzelnen:
- Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 S. 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts (BFH 4.9.24, I R 12/22
- Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 S. 2 und 3 KAGG i. d. F. des UntStFG: Nichtigkeit wegen formellen Mangels des Gesetzgebungsverfahrens? (BFH 17.7.24, I R 12/20)
- Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (BFH 21.8.24, II R 11/21)
- Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (BFH 31.7.24, II R 30/21)
- Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung (BFH 23.7.24, II R 11/22)
- Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung (BFH 29.8.24, V R 41/21)
- Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers (BFH 29.8.24, V R 14/24 [V R 20/22; V R 40/19])
- Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG (BFH 24.10.24, VI R 4/22)
- Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie) (BFH 25.9.24, XI R 17/21)
Quelle: ID 50259909