· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude. |
Im Einzelnen:
- Teilweise inhaltsgleich mit BFH 30.10.24, II R 18/22 ‒ Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude (BFH 30.10.24, II R 15/22)
- Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude (BFH 30.10.24, II R 18/22)
- Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand (BFH 14.1.25, IX R 25/22)
- EuGH-Vorlage zur Frage, ob „Scraps“ Rauchtabak darstellen (BFH 17.9.24, VII R 42/20)
Quelle: ID 50345101