· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die freiberuflichen Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger. |
Im Einzelnen:
- Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien (BFH 13.11.24, I R 3/21)
- Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der 1 %-Regelung (BFH 16.1.25, III R 34/22)
- Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft (BFH 6.2.25, IV R 29/22)
- Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger (BFH 4.2.25 , VIII R 4/22)
- Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren; keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO (BFH 11.12.24, XI R 1/22)
- Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter (BFH 23.10.24, XI R 20/22)
- Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen (Unternehmenseinstellung) (BFH 23.10.24 , XI R 8/22)
Quelle: ID 50368656