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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die freiberuflichen Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger. |

     

    Im Einzelnen:

     

     

     

    • Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft (BFH 6.2.25, IV R 29/22)

     

    • Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger (BFH 4.2.25 , VIII R 4/22)

     

    • Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren; keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO (BFH 11.12.24, XI R 1/22)

     

    • Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter (BFH 23.10.24, XI R 20/22)

     

    • Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen (Unternehmenseinstellung) (BFH 23.10.24 , XI R 8/22)
    Quelle: ID 50368656

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