· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft. |
Im Einzelnen:
- Vercharterung von Handelsschiffen - Gewerbesteuerliche Kürzung bei Weitervercharterung (BFH 22.12.15, I R 40/15)
- Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (BFH 2.3.16, II R 27/14)
- Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von Säumniszuschlägen: Billigkeitsverfahren und Abrechnungsverfahren - Verfügungsverbot nach § 309 Abs. 1 Satz 1 AO (BFH 10.3.16, III R 2/15)
- Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft - Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung - ordnungsgemäße Vertretung - Unterbrechung des Verfahrens (BFH 14.1.16, IV R 5/14)
- Personenbezogene Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und i MwStSystRL (BFH 18.2.16, V R 46/14)
- Besteuerung von Erträgen aus sog. „schwarzen“ Fonds nach dem AuslInvestmG (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09). Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 30.12.2015 als NV-Entscheidung abrufbar. (BFH 28.7.15, VIII R 39/12)
- Ersetzung des Vorläufigkeitsvermerks in einem Steuerbescheid durch einschränkenden Vorläufigkeitsvermerk in einem späteren Änderungsbescheid - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 11.11.2015 als NV-Entscheidung abrufbar. (BFH 14.7.15, VIII R 21/13)
- Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze (BFH 27.1.16, X R 2/14)
Quelle: ID 44053182