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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche wieder seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidungen zur Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit im Zusammenhang mit dem Kindergeldanspruch und zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation - Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsabhängigen Ausgestaltung (BFH 2.2.16, I R 21/14)

     

    • Besteuerung von Sonderbetriebseinnahmen (hier Dividenden aus Sonderbetriebsvermögen II) nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 und der Rückfallregelung in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007 (BFH 21.1.16, II R 49/14)

     

    • Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses (BFH 20.4.16, III R 50/14)

     

    • Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit (BFH 4.2.16, IIII R 14/15)

     

    • Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften (BFH 18.2.16, IV R 60/13)

     

    • Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn - Bestimmung der Klägerin nach Rechtsformwechsel einer GbR in einer Partnerschaftsgesellschaft (BFH 10.3.16, IVI R 58/14)
    Quelle: ID 44085509