· Nachricht · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zu den Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter Substanzschäden: keine „anschaffungsnahen Herstellungskosten“. |
Im Einzelnen:
- Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände (BFH 26.7.17, II R 21/16)
- Bestimmung des Kindergeldberechtigten (BFH 18.5.17, III R 11/15)
- Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung (BFH 17.8.17, IV R 3/14)
- Aufbau eines Strukturvertriebs nicht steuerfrei gem. § 4 Nr. 11 UStG (BFH 3.8.17, V R 19/16)
- Medizinische Laborleistungen in der Umsatzsteuer (BFH 24.8.17, V R 25/16)
- Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter Substanzschäden sind keine „anschaffungsnahen Herstellungskosten“ (BFH 9.5.17, IX R 6/16)
Quelle: ID 44931816