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BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Festsetzung von Milchabgabe nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums 2014/2015. |
Im Einzelnen:
- Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft (BFH 31.5.17, I R 54/15)
- Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige ‒ Abgrenzung „Verarbeitendes Gewerbe“ von „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ ‒ Änderung eines Investitionszulagenbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 AO - Umfang der Ablaufhemmung i. S. des § 171 Abs. 4 Satz 1 AO (BFH 18.5.17, III R 20/14)
- Verein zur Förderung der Open-Source-Software als Zweckbetrieb (BFH 21.6.17, V R 34/16)
- Festsetzung von Milchabgabe nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums 2014/2015 (BFH 13.7.17, VII R 29/16)
Quelle: ID 44945020