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BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat für diese Woche seine Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Insbesondere sei auf die Entscheidung zum Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen hingewiesen. |
Im Einzelnen:
- Zum Zuordnungswahlrecht bei sonstigen Leistungen (BFH 14.10.15, V R 10/14)
- Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten (BFH 30.9.15, II R 13/14)
- Differenzkindergeld für einen vom persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71 erfassten Selbständigen bei Gewährung von Familienleistungen im EU-Ausland (BFH 16.7.15, III R 39/13)
- Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und Insolvenzfeststellungsklage und zum Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage (BFH 18.8.15, V R 39/14)
- Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug (BFH 11.11.15, V R 68/14)
- Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung einer Jugendlichen in einer Einrichtung der Jugendhilfe (BFH 18.6.15, VI R 31/14)
- Besteuerung von Erträgen aus sog. „schwarzen“ Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (BFH 28.7.15, VIII R 2/09)
- Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung „Rückwirkung im Steuerrecht I“ - im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH 6.5.14, IX R 39/13 (BFH 6.5.14, IX R 27/13)
- Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen - Auskunftsersuchen als anfechtbarer Verwaltungsakt - Fortsetzungsfeststellungsklage (BFH 29.7.15, X R 4/14)
Quelle: ID 43772426