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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Die Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Der BFH hat Leitsatzentscheidungen dieser Woche bekanntgegeben, darunter auch diese: Für den Nachweis der Zwangsläufigkeit bei den agB sind nun nicht mehr in jedem Fall Gutachten erforderlich und bei der Umsatzsteuer können zur Identifizierung der abgerechneten Leistung andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • § 8a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V. mit S. 2 KStG 1999 a.F. verstößt gegen Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989 - Anwendungsbereich von Art. 24 Abs. 3 DBA-USA 1989 und Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989 - Auslegung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (BFH 16.1.14, I R 30/12)
    • Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs - Bezugnahme auf andere Geschäftsunterlagen (BFH 16.1.14, V R 28/13)
    • Geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens - Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls (BFH 6.2.14, VI R 39/13)
    • Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift - teleologische Extension (BFH 6.2.14, VI R 61/12)
    Quelle: ID 42632934