· Nachricht · Erledigte Verfahren
Leitsatzentscheidungen des BFH
Für diese Woche hat der BFH folgende Erledigungen bekannt gegeben:
- Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb (BFH 9.7.13, IX R 43/11)
- Leichtfertige Steuerverkürzung, abweichende Angaben in Einkommensteuer- und Gewinnfeststellungserklärung (BFH 23.7.13, VIII R 32/11)
- Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung (BFH 23.7.13, VIII R 17/10)
- Verwertungsbefugnis an Grundstücken gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG (BFH 24.4.13, II R 32/11)
- Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung - Zivilrechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers (BFH 11.6.13, II R 10/11)
- Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei Betriebsveräußerung gegen Leibrente - Zeitpunkt der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (BFH 17.7.13, X R 40/10 )
- Keine entgeltliche Factoring-Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen - Anwendungsbereich des § 41 Nr. 6 ZPO (BFH 4.7.13, V R 8/10)
- Kindergeldrechtliche Erfassung monatlich wiederkehrender Einkünfte und Bezüge im Rahmen der monatsbezogenen Vergleichsrechnung bei behinderten Kindern - Wegfall der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt wegen kindergeldschädlicher Nachzahlung (BFH 11.4.13, III R 35/11)
Quelle: ID 42317435