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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Der BFH hat die Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind vor allem die drei Entscheidungen zur Lohnsteuerpauschalierung für Zuwendungen an Arbeitnehmer, die dem BFH auch zwei Pressemitteilungen wert waren. Darin hat der BFH entschieden, dass nur Zuwendungen unter die Pauschalierungsvorschrift des § 37b EStG fallen, die beim Empfänger einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind. |

     

    Im Einzelnen

     

    • Zur umsatzsteuerfreien Kreditgewährung im Rahmen eines „Public-Private-Partnership-Projekts“ - Abgrenzung zwischen einer einheitlichen Leistung und mehreren getrennt zu beurteilenden Leistungen - Werklieferung und Finanzierungsleistung (BFH 13.11.13, XI R 24/11)
    • Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts (BFH 22.10.13, X R 14/11)
    • Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen an Arbeitnehmer - Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers bei Kundenbetreuung durch Außendienstmitarbeiter auf einem Regattabegleitschiff - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.13, VI R 57/11) (BFH 16.10.13, VI R 78/12)
    • Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind (BFH 17.10.13, III R 23/13)
    • Keine Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Bestimmung des Kindes zum Kindergeldberechtigten (BFH 8.8.13, III R 3/13)
    • Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei einem Land- und Forstwirt mit Durchschnittssatzbesteuerung und seiner Organgesellschaft mit Regelbesteuerung (BFH 13.11.13, XI R 2/11)
    Quelle: ID 42486423