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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind veröffentlicht. Hervorzuheben ist das Urteil zur Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wonach nachträgliche Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht nicht abgezogen werden können. Der BFH hat hier die für den Steuerpflichtigen günstige Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und an das FG zurückverwiesen. Wenn der Steuerpflichtige zwar ursprünglich mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat, seine Absicht zu einer (weiteren) Einkünfteerzielung jedoch bereits vor (!) der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen ist, dann seien nachträgliche Schuldzinsen nicht durch die Einkünfteerzielung veranlasst. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Anwendung der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO im Gewerbesteuerverfahren - Gewerbesteuerschuldnerschaft bei Innengesellschaft (BFH 5.2.14, X R 1/12)

     

     

    • Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter (BFH 20.3.14 , VI R 43/13)

     

    • Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH 21.1.14, IX R 37/12)
    Quelle: ID 42708826