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Leitsatzentscheidungen des BFH
| Von den Entscheidungen dieser Woche sind das Urteil zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden (Flächenschlüssel, Umsatzschlüssel nur in Ausnahmefällen) , das Urteil zur Zulässigkeit eines Investitionsabzugsbetrags, wenn das Wirtschaftsgut in mehr als einem Betrieb des Steuerpflichtigen eingesetzt wird und die beiden Entscheidungen zu § 35a EStG besonders erwähnenswert.
Im Einzelnen:
- Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden (BFH 7.5.14, V R 1/10)
- Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines Sanierungsgewinns - rechtlicher Hinweis nach § 76 Abs. 2 FGO (BFH 12.12.13, X R 39/10)
- Verwendung eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen PKW für private Zwecke - Anwendungsbereich von § 27 Abs. 5 Satz 2 UStG - Auslegung einer Ausnahmevorschrift (BFH 5.3.14, XI R 29/12)
- Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Schlussurteil „Ibero Tours“ (BFH 27.2.14, V R 18/11)
- Von einem Hotelier ausgeführte Verpflegungsleistungen sind Nebenleistungen zur Übernachtungsleistung - Anwendbarkeit der Margenbesteuerung bei der Erbringung von Reiseleistungen (BFH 20.3.14, V R 25/11)
- Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen - Sachlicher Anwendungsbereich von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG - Supervisionsleistungen (BFH 20.3.14, V R 3/13)
- Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung (BFH 20.3.14, VI R 55/12)
- Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung (BFH 20.3.14, VI R 56/12)
- Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts sowohl in einem landwirtschaftlichen als auch in einem gewerblichen Betrieb des Steuerpflichtigen (BFH 19.3.14, X R 46/11)
Quelle: ID 42739376