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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Diesmal sind zwei Entscheidungen erwähnenswert: In einer Vorlage an den EuGH geht es um die Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Außerdem hat der BFH entschieden, dass kein Arbeitslohn vorliegt, wenn Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt werden. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (BFH 20.5.14, II R 44/12)
    • Auswärtstätigkeit im Ausland - Werbungskostenabzug - Abgrenzung zwischen lediglich "vorübergehender" Entsendung und von Anbeginn dauerhafter Entsendung an den neuen Beschäftigungsort (BFH 10.4.14, VI R 11/13)
    • Vorabentscheidungsersuchen zur Einreihung einer Aminosäuremischung als Arzneiware oder Nährstoffzubereitung (BFH 20.5.14, VII R 37/12)
    • Arbeitslohn Dritter; Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen (BFH 10.4..14, VI R 62/11)
    • Zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb von Fondsanteilen - Abschnittsbesteuerung (BFH 14.5.14, XI R 13/11)
    Quelle: ID 42824128