· Nachricht · Erledigte Verfahren
Leitsatzentscheidungen des BFH
| Der BFH hat eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorherbenswert sind die Entscheidung zum Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes und zur Abgrenzung Bauwerk vs. Betriebsvorrichtung. |
Im Einzelnen:
- Strafbefreiende Erklärung bei fehlender Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit unwirksam - Grundsatz „in dubio pro reo“ bei Anwendung des StraBEG (BFH 1.10.14, II R 6/13)
- Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes (BFH 3.7.14, III R 53/13)
- Kindergeld - Streitwert bei einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung von unbestimmter Dauer - Keine streitgegenstandsbezogene Auslegung von § 52 Abs. 4 GKG (BFH 2.10.14, III S 2/14)
- Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtung (BFH 28.8.14, V R 7/14)
- Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Lieferung sog. Sondennahrung (BFH 24.9.14, VII R 54/11)
- Gewerbliche Berufstätigkeit eines Politikberaters (BFH 14.5.14, VIII R 18/11)
- CMS Spread Ladder Swap als der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterliegendes Termingeschäft (BFH 20.8.14, X R 13/12)
- Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH; Anwendbarkeit des § 13a ErbStG in einem solchen Fall - Anwendungsbereich von § 174 Abs. 3 AO und § 176 Abs. 2 AO - keine Pflicht des Gesetzgebers zur Berücksichtigung ausländischen Ertragsteuerrechts bei der Ausgestaltung des Schenkungsteuerrechts (BFH 27.8.14, II R 43/12)
Quelle: ID 43065747