· Nachricht · Erledigte Verfahren
Leitsatzentscheidungen des BFH
| Der BFH hat diese Woche eine ganze Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidungen zur Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, zu den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen und zum Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter. |
Im Einzelnen:
- Kapitalvermögen, Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter (BFH 2.12.14, VIII R 2/12)
- Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen (BFH 7.1.15, V B 102/14)
- Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen (BFH 4.12.14, V R 33/12)
- Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (BFH 9.12.14, IV R 36/13)
- Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit gleichwertigen Aufgaben (BFH 5.11.14, IV R 30/11)
- Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in der Person des Veräußerers vorhandenen stillen Reserven - „Gesamtplan-Rechtsprechung“ (BFH 17.12.14, IV R 57/11)
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen - Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern (BFH 23.10.14, III R 19/13)
- Keine Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG beim Erwerb eines Erbbaugrundstücks (BFH 11.12.14, II R 25/14)
- Leistungen der Kapitalgesellschaft i.S. von § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F. in Abgrenzung zur Rückzahlung von Nennkapital (BFH 21.10.14, I R 31/13)
- Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen (BFH 4.12.14, V R 16/12)
Quelle: ID 43216570