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  • 22.08.2023 · Nachricht · EStG

    Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

    | Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erwerber übertragen, ist nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (22.3.23, 2 K 1617/19; Rev. BFH IX R 15/25, Einspruchsmuster ) eine Aufteilung des Geschäfts in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil vorzunehmen. Der Veräußerungsgewinn i. S. v. § 17 EStG ermittelt sich danach aus der Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und den auf den entgeltlichen Teil entfallenden Anschaffungskosten der Anteile. |