· Nachricht · Fahrtenbuch
Werbungskosten bei Zuzahlung zum Dienstwagen
| Die von dem Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert liegt, ist in voller Höhe als Werbungskosten abzuziehen ( FG Baden-Württemberg 25.2.14, 5 K 284/13 ; Rev. BFH VI R 24/14 ). |
Nach Ansicht der Finanzverwaltung (BMF 19.4.13, IV C 5 - S 2334/11/10004) führt der den zu versteuernden Sachbezug übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Diese Sichtweise hat das FG Sachsen (5.2.14, 4 K 2256/09) jüngst bestätigt und entschieden, dass sich der geldwerte Vorteil maximal bis zu einem Betrag von 0 EUR reduzieren kann. Die Richter des FG Baden-Württemberg sind allerdings anderer Meinung. Danach stellen die den geldwerten Vorteil übersteigenden Zuzahlungen keine Aufwendungen für die private Lebensführung dar, sondern sind als Werbungskosten abzugsfähig.