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  • · Nachricht · Finanzierung eines Praxisanteils

    Auch Zinsen eines Darlehens zur Finanzierung von Zinsen für einen Investitionskredit sind Betriebsausgaben

    | Schuldzinsen dürfen nicht abgezogen werden, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Ausgenommen sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen (Investitionskredite). Die Ausnahme für Investitionskredite muss erweiternd ausgelegt werden. Sie erfasst auch Zinsen, die nicht unmittelbar für das Investitionsdarlehen, sondern für ein Darlehen anfallen, mit dem die Zinsen des Investitionsdarlehens bezahlt werden (FG Düsseldorf 29.9.15, 10 K 4479/11 F, III R 26/15 ). |

     

    Der Kläger war einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis beigetreten. Den Kaufpreis für den Praxisanteil hatte er mit einem (Haupt-)Darlehen finanziert. Als er die Darlehenszinsen nicht mehr aufbringen konnte, nahm er ein weiteres Darlehen zur Finanzierung der Zinsen auf. Das Finanzamt ließ den Abzug der für das Hauptdarlehen gezahlten Schuldzinsen uneingeschränkt zu, da das Darlehen der Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Praxisanteil) gedient habe. Für das weitere Darlehen versagte es jedoch den Schuldzinsenabzug mit der Begründung, dass ein unmittelbarer Finanzierungszusammenhang mit einem Wirtschaftsgut des Anlagevermögens fehle. Die Schuldzinsen stünden vielmehr im Zusammenhang mit laufenden Betriebsausgaben, nämlich den Schuldzinsen für das Hauptdarlehen.

     

    Das FG Düsseldorf hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben. Die Ausnahmevorschrift für Investitionskredite müsse erweiternd ausgelegt werden. Auch solche Zinsen, die nicht unmittelbar für das Investitionsdarlehen, sondern für ein Darlehen anfallen, mit dem die Zinsen des Investitionsdarlehens bezahlt werden, stehen in einem hinreichend engen Finanzierungszusammenhang mit einem Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Nur eine solche Auslegung entspreche dem Willen des Gesetzgebers, wonach anstehende betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen durch die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nicht erschwert werden sollen.

    Quelle: ID 43772355