13.04.2021 · Nachricht · Gewerbesteuer
Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen wegen Verpachtung von Dachflächen an eine..
| Das FG Köln (17.12.20, 5 K 631/20 G, EFG 21, 389; Rev. BFH III R 3/21, Einspruchsmuster ) hatte aktuell über die Frage zu entscheiden, ob die erweiterte Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb für Grundstücksunternehmen auch dann nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG ausgeschlossen ist, wenn bloß eine Bagatellbeteiligung an der mietenden Gesellschaft besteht. Dabei ist das FG zu dem Ergebnis gelangt, dass auch dann, wenn mehrere Gesellschafter jeweils eine unterhalb der Bagatellfallgrenze liegende Beteiligung an der mietenden Personengesellschaft halten und sie bei dieser der persönlichen Haftung unterliegen, der Ausschluss nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG von der erweiterten GewSt-Kürzung zumindest dann nicht unverhältnismäßig ist, wenn die Gesellschafter zusammen gleichzeitig die Mehrheit an der Grundstücksgesellschaft halten. |
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