12.07.2022 · Nachricht · Gewerbesteuer
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring
| Das FG Niedersachsen (11.11.21, 10 K 29/20; Rev. BFH III R 5/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (im Streitfall u.a. Bande und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos für Werbezwecke der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst d. GewStG bzw. § 8 Nr. 1 Buchst. f. GewStG unterliegen. |
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