02.07.2019 · Fachbeitrag · Gewerblichkeitsfalle
Keine Anwendung der Abfärberegelung auf eine Erbengemeinschaft
| Nach § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen mitunternehmerischen Personengesellschaft. Zwar werden Erbengemeinschaften einkommensteuerlich auch als Personengesellschaften behandelt, obwohl sie zivilrechtlich keine Personengesellschaften sind. Das FG Köln ist aber der Auffassung, dass die Abfärbetheorie des § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG auf eine an sich nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebs stattfindende Vermietung eines Mehrfamilienhauses nicht anwendbar ist, wenn das Grundstück nicht Bestandteil des zum Nachlass gehörenden Betriebs der Betriebsaufspaltung war (FG Köln 18.12.18, 8 K 3086/16, EFG 19, 602; Rev. BFH IV R 5/19, ). |
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