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  • · Nachricht · Gewinnermittlung

    Fortführung der AfA im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    | Im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung kann der Beschenkte die AfA nach § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen ( FG Niedersachsen 17.3.15, 13 K 156/13, Rev. BFH IX R 26/15, Einspruchsmuster ). |

     

    Das FG Niedersachsen begründet seine Auffassung damit, dass der Zuwendende zumindest in einer juristischen Sekunde - wenngleich nicht zivilrechtlicher Eigentümer - so doch wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes wird, um diese dann an den Beschenkten zu übertragen. Ob der Zuwendende als Rechtsvorgänger selbst AfA geltend gemacht hat, ist nach dieser Rechtsauffassung unerheblich, da § 11d Abs. 1 EStDV nur an die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen anknüpfe. Da bei Geltendmachung der AfA beim Beschenkten mit Widerstand der Finanzämter zu rechnen ist, sind Einspruch und Klage bis zur höchstrichterlichen Klärung geboten.

     

    PRAXISHINWEIS | Bislang ist diese Rechtsfrage zur Anwendbarkeit des § 11d EStDV in Fällen der mittelbaren Grundstücksschenkung höchstrichterlich noch nicht geklärt. Die Frage wird von den FG soweit ersichtlich unterschiedlich beurteilt (wie das FG Niedersachsen: FG Düsseldorf 13.11.02, 16 K 4405/98 E, EFG 03, 603, zustimmend: Klein, NWB, Fach 10, 1569, 1563; Van de Loo DStR 05, 723, 724; a.A. wohl FG Köln 10.8.06, 10 K 4657/04, EFG 07, 115).

     
    Quelle: ID 43820532