· Nachricht · Gratis-Einspruchsmuster (Februar 2014)
Widerruf eines vorangegangenen Wechsels der Gewinnermittlungsart vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung
| Kann durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses i.S. des § 4 Abs. 1 EStG ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung wirksam widerrufen werden? Das FG Niedersachsen meint ja - wenn durch lediglich die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG fortgeführt wird. Denn das ist kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart. Nun liegt die Frage beim BFH und Einspruch aktuell hat das entsprechende Einspruchsmuster. |
Hier geht es zum Einspruchsmuster: http://service.iww.de/esa/Einnahmen-Ueberschussrechnung-WechselderGewinnermittungsart.rtf
Quelle: ID 42515246