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  • · Nachricht · Gratis-Einspruchsmuster (Mai 2014)

    Abzug der pauschalen Lohnsteuer auf Aufwendungen für Geschenke als Betriebsausgabe

    | Kann der Zuwendende die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG auf Aufwendungen für Geschenke i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG als Betriebsausgabe abziehen? Das FG Niedersachsen meint ja, wenn die Zuwendungsempfänger keine Arbeitnehmer sind. Die Übernahme der Steuer durch den Zuwendenden führt hier zu einer Abgeltung der Versteuerung beim Empfänger. Damit stellt die Pauschsteuer in § 37b EStG eine eigene Lohnsteuer des Zuwendenden dar und kann folglich nicht Teil der Zuwendung sein. Und so fällt dieser Teil der Zuwendung auch nicht unter das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4 Abs. 5 EStG. Die Finanzverwaltung sieht das anders. Einspruch aktuell hat das entsprechende Einspruchsmuster zu diesem Verfahren vor dem BFH (IV R 13/14 ). |

     

    Hier geht es zum Einspruchsmuster.

    Quelle: ID 42673963