· Nachricht · Gratis-Einspruchsmuster November 2014
Falsche Einspruchsbelehrung der Familienkassen verlängert die Einspruchsfrist auf ein Jahr
| Enthält der Bescheid Ihrer Familienkasse diesen Passus „Hinweise: Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse.“ führt dies zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung und damit gemäß § 356 Abs. 2 AO zur Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr. |
Das zugrunde liegende Verfahren des FG Münster (28.4.14, 6 K 1015/13 Kg, StE 2014, 646) liegt aktuell beim BFH (III R 27/14). Allerdings befand das FG die Belehrung als noch ausreichend. Hier ist das Einspruchsmuster.
Quelle: ID 43058081