01.12.2015 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Einheitliches Vertragswerk – Änderung nach § 175 AO
| Der Abschluss eines Bauvertrags im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung ist weder ein rückwirkendes Ereignis noch eine neue Tatsache i.S. der AO-Berichtigungsnormen (FG Niedersachsen 13.10.14, 7 K 158/14, Rev. BFH II R 19/15, Einspruchsmuster ). |
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