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  • · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

    Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen im Fall der Betriebsaufgabe

    | Wird in den Fällen des § 7g Abs. 2 EStG ein begünstigtes Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahrs in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, sind die Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung rückgängig zu machen (§ 7g Abs. 4 S. 1 EStG). Umstritten ist, ob bei der Formulierung des § 7g Abs. 4 S. 1 EStG unter „folgenden Wirtschaftsjahr“ ein zwölf Monate umfassendes Wirtschaftsjahr i. S. d. § 8b S. 1 EStDV gemeint ist oder ob etwa im Fall einer Betriebsaufgabe auch ein Rumpfwirtschaftsjahr i. S. d. § 8b S. 2 Nr. 1 EStDV im Aufgabejahr ausreichend ist. Das FG Thüringen (10.4.19, 4 K 442/17; Rev. BFH X R 30/19, Einspruchsmuster ) hat in einer aktuellen Entscheidung für die Erfüllung der Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen ein Rumpfwirtschaftsjahr ausreichen lassen. |

     

    PRAXISTIPP | Es bleibt abzuwarten, welche Auffassung der BFH bei dieser sehr praxisrelevanten Rechtsfrage als rechtens erachtet. Bis zur Entscheidung des BFH im Revisionsverfahren sind Einspruch und ggf. Klage gegen betroffene Steuerbescheide geboten.

     
    Quelle: ID 46360503