· Nachricht · Kapitalvermögen
Werbungskosten trotz Abgeltungsteuer
| Der BFH (2.12.14, VIII R 34/13 ) hatte entschieden, dass das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 S. 1 EStG auch dann anzuwenden ist, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.08 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1.1.09 zugeflossen sind. Gegen diese Entscheidung ist eine Verfassungsbeschwerde (BVerfG 2 BvR 878/15) erhoben worden. |
Die Verfassungsbeschwerde hat ein Steuerzahler erhoben, der für die Jahre 2002 bis 2008 eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt hatte und dafür im Jahr 2010 Steuerberater- und Rechtsanwaltsgebühren zahlen musste.
PRAXISHINWEIS | Noch nicht entschieden ist das Verfahren des FG Köln (22.7.14, 8 K 1937/11, Rev. BFH VIII R 42/14). Hier muss der BFH die Frage klären, ob § 20 Abs. 9 S. 1 EStG den Abzug nachträglicher Werbungskosten, die im Zusammenhang mit vor dem 1.1.09 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen, im Streitjahr 2009 ausschließt.. |