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  • 12.09.2016 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Kein Kindergeld für ein Pflegekind mit eigenem Haushalt

    | Ein Pflegekindschaftsverhältnis i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern aufgenommen ist. Führt es einen eigenen Haushalt, kann es trotz gegenseitiger Besuche und finanzieller Unterstützung nicht als Pflegekind berücksichtigt werden (FG Köln 25.11.15, 14 K 1304/15; Rev. BFH XI R 1/16, Einspruchsmuster ). |