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  • · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Fehlende Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage

    | Eine zum Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids über das Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung. § 27 Abs. 5 KStG ist verfassungsgemäß (FG Baden-Württemberg 12.4.16, 6 K 2703/15; Rev. BFH I R 30/16). |

     

    Geklagt hatte eine GmbH, die 2010 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage vorgenommen hatte, ohne eine Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 S. 1 KStG zu erstellen. Das FA wolllte das steuerliche Einlagekonto daraufhin nach § 27 Abs. 5 KStG unverändert feststellen und Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung erheben.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Revision wurde zugelassen, weil der BFH (11.2.15, I R 3/14, BStBl II 15, 81) die Frage des Zeitpunktes der Entstehung der Kapitalertragsteuer nicht problematisiert hat.

     
    Quelle: ID 44341387