· Fachbeitrag · Körperschaftsteuer
Fehlende Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage
| Eine zum Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids über das Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung. § 27 Abs. 5 KStG ist verfassungsgemäß (FG Baden-Württemberg 12.4.16, 6 K 2703/15; Rev. BFH I R 30/16). |
Geklagt hatte eine GmbH, die 2010 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage vorgenommen hatte, ohne eine Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 S. 1 KStG zu erstellen. Das FA wolllte das steuerliche Einlagekonto daraufhin nach § 27 Abs. 5 KStG unverändert feststellen und Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung erheben.
PRAXISHINWEIS | Die Revision wurde zugelassen, weil der BFH (11.2.15, I R 3/14, BStBl II 15, 81) die Frage des Zeitpunktes der Entstehung der Kapitalertragsteuer nicht problematisiert hat. |