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  • · Fachbeitrag · Krisenberatung

    Was Steuerberater zur Corona-Haftungsprävention tun können

    | Wie viele Milliarden EUR für die Rettung der Wirtschaft ‒ unter anfänglich recht chaotischen Umständen ‒ ausgegeben wurden, kann (heute noch) keiner sagen. Ob Beantragung von Kurzarbeitergeld, Leistungen nach IfSG, Soforthilfe oder Überbrückungsgeld ‒ an der Vergabe wirkten immer auch Steuerberater mit. Alle ‒ Staat, Banken und Mandanten ‒ haben sich auf die Beurteilungen der Steuerberater verlassen. Diese zentrale Stellung birgt ein enormes Haftungspotenzial. Deswegen hat KP Kanzleiführung professionell ein besonderes Corona-Paket zur Haftungsprävention für Steuerberater geschnürt. |

     

    • Das Corona-Paket zur Haftungsprävention
    • 1. Haftungsfallen in der Krisenberatung ‒ Kurzarbeitergeld, Verhandlung mit Banken, Mandant in Schieflage

    Sonderausgabe

    Abruf-Nr. 46481328

    • 2. Auftrags- und Vergütungsvereinbarung (KUG-Anträge, Anträge nach IfSG, Anträge auf Soforthilfen)

    Musterformulierung

    Abruf-Nr. 46496975

    • 3. Berechnungen für Antrag auf Kurzarbeitergeld

    Musteranschreiben

    Abruf-Nr. 46483550

    • 4. Was Berater bei der Überbrückungshilfe zur Haftungsprävention beachten müssen

    Sonderbeitrag

    Abruf-Nr. 46737231

    • 5. Aufragsvereinbarung zur Beantragung von Überbrückungshilfe

    Musterformulierung

    Abruf-Nr. 46737452

    • 6. Vollständigkeitserklärung nebst Vollmacht zur Beantragung von Überbrückungshilfe

    Musterformulierung

    Abruf-Nr. 46737453

     

    Sie können die Dokumente auf www.iww.de herunterladen, wenn Sie den Link anklicken oder die Abruf-Nummern in das Feld für die Suche eingeben. Voraussetzung hierfür sind ein Abonnement von KP Kanzleiführung professionell oder ein Tagespass.

    Quelle: ID 46810543