03.01.2019 · Nachricht · Lohnsteuer
Rabatte beim Pkw-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
| Werden Mitarbeitern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte wie eigenen Mitarbeitern gewährt, handelt es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn (FG Köln 11.10.18, 7 K 2053/17, Rev. BFH VI R 53/18). |
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