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  • · Nachricht · Rechtsbehelfsverfahren

    Elektronisch Einspruch via Elster einlegen

    | Gegen Steuerbescheide kann via Elster auch elektronisch Einspruch eingelegt werden, worauf das BayLfSt in einer Pressemitteilung ( 3.12.15 ) hinweist. |

     

    Wer im Elster-Online-Portal (www.elsteronline.de) registriert ist kann nach dem Login im Bereich „Formulare“ unter dem Punkt „Sonstige Formulare“ ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung abrufen.

    Quelle: ID 43780482