· Nachricht · Rechtsbehelfsverfahren
Elektronisch Einspruch via Elster einlegen
| Gegen Steuerbescheide kann via Elster auch elektronisch Einspruch eingelegt werden, worauf das BayLfSt in einer Pressemitteilung ( 3.12.15 ) hinweist. |
Wer im Elster-Online-Portal (www.elsteronline.de) registriert ist kann nach dem Login im Bereich „Formulare“ unter dem Punkt „Sonstige Formulare“ ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung abrufen.
Quelle: ID 43780482