Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Rechtsmittelfrist

    Fristbeginn bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

    | Wird gegen zwingende Zustellungsvorschriften verstoßen, weil der Zusteller das Dokument (hier ein Urteil) nur in den Briefkasten des Empfängers wirft, aber entgegen § 180 S. 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks nicht das Datum der Zustellung vermerkt, ist das zuzustellende Dokument i.S. des § 189 ZPO in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen, in dem er das Schriftstück in die Hand bekommt (BFH 6.5.14 GrS 2/13). |

     

    Die Entscheidung des Großen Senats war erforderlich, weil die Meinungen der Senate in diesem Punkt auseinandergingen. Letzlich setzte sich die „gemäßigte“ Meinung durch, wonach es für den Fristbeginn darauf ankommt, wann der Empfänger das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommen hat. Denn wenn der Gesetzgeber die für eine Zustellung im Grundsatz notwendige Übergabe des Schriftstücks durch den Einwurf in den Briefkasten ersetzt, dann müssen auch alle Förmlichkeiten dieses Verfahrens beachtet werden, damit die Rechtsmittelfrist zuverlässig berechnet werden kann.

    Quelle: ID 42759023