· Fachbeitrag · Sanierungs-AfA
Keine Steuerbegünstigung nach § 7h EStG für ein bei einer Altbausanierung aufgesetztes Penthouse
| Ein bei der Sanierung nachträglich errichteter Aufbau außerhalb der Altbausubstanz ist ein Neubau. Er fällt nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG ( FG Berlin-Brandenburg 18.2.16, 5 K 11194/13 ; Rev. BFH X R 6/16, Einspruchsmuster ). |
Die Errichtung eines Neubaus anlässlich einer Altbausanierung/-modernisierung wirft steuerlich verschiedene Fragen auf:
- Ist eine im Sondereigentum des Steuerpflichtigen stehende Eigentumswohnung nach § 7h EStG begünstigt, wenn es sich um einen (erstmaligen) Aufbau auf die Altbausubstanz (Penthouse) handelt?
- Ist es zulässig, die Anschaffungskosten auf die Neuerstellung der Wohnung und auf die baulichen Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum aufzuteilen? Oder handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut „Eigentumswohnung“?
- Ist die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung auf § 7h EStG übertragbar? Danach kann in einem Baudenkmal auch eine durch Ausbau des Dachgeschosses entstandene Eigentumswohnung steuerlich als Denkmal gefördert werden (tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs: BFH 24.6.09, X R 8/08, BStBl II 09, 960).
PRAXISHINWEIS | Vor allem die letzte Frage ist für das Revisionsverfahren von Bedeutung. Betroffene Steuer- und Feststellungsbescheide sollten bis zur höchstrichterlichen Klärung unbedingt offen gehalten werden. |
Quelle: ID 44278230