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  • · Fachbeitrag · Sanierungs-AfA

    Keine Steuerbegünstigung nach § 7h EStG für ein bei einer Altbausanierung aufgesetztes Penthouse

    | Ein bei der Sanierung nachträglich errichteter Aufbau außerhalb der Altbausubstanz ist ein Neubau. Er fällt nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG ( FG Berlin-Brandenburg 18.2.16, 5 K 11194/13 ; Rev. BFH X R 6/16, Einspruchsmuster ). |

     

    Die Errichtung eines Neubaus anlässlich einer Altbausanierung/-modernisierung wirft steuerlich verschiedene Fragen auf:

     

    • Ist eine im Sondereigentum des Steuerpflichtigen stehende Eigentumswohnung nach § 7h EStG begünstigt, wenn es sich um einen (erstmaligen) Aufbau auf die Altbausubstanz (Penthouse) handelt?

     

    • Ist es zulässig, die Anschaffungskosten auf die Neuerstellung der Wohnung und auf die baulichen Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum aufzuteilen? Oder handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut „Eigentumswohnung“?

     

    • Ist die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung auf § 7h EStG übertragbar? Danach kann in einem Baudenkmal auch eine durch Ausbau des Dachgeschosses entstandene Eigentumswohnung steuerlich als Denkmal gefördert werden (tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs: BFH 24.6.09, X R 8/08, BStBl II 09, 960).

     

    PRAXISHINWEIS | Vor allem die letzte Frage ist für das Revisionsverfahren von Bedeutung. Betroffene Steuer- und Feststellungsbescheide sollten bis zur höchstrichterlichen Klärung unbedingt offen gehalten werden.

     
    Quelle: ID 44278230