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  • · Nachricht · Schenkungsteuer

    Ist der Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige mit EU-Recht vereinbar?

    | Das FG Düsseldorf hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der schenkungsteuerliche Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige (2.000 EUR statt 400.000 EUR bei unbeschränkter Steuerpflicht) mit europäischem Recht vereinbar ist (FG Düsseldorf 22.10.14, 4 K 488/14 Erb, Beschluss). |

     

    Das FG hat jedenfalls Zweifel. Unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils in der Rechtssache „Vera Mattner“ (EuGH 22.04.10, C-510/08), wonach unbeschränkt Steuerpflichtige und beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gleich zu behandeln sind, wäre der Klage stattzugeben. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, den Vermögensanfall auf Antrag des Steuerpflichtigen insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln, ist voraussichtlich unzureichend. Nach der EuGH-Rechtsprechung könne das Bestehen einer Wahlmöglichkeit für sich allein die Rechtswidrigkeit eines mit dem Unionsrecht unvereinbaren Systems jedoch nicht heilen. Daher spreche vieles dafür, dass die Antragsmöglichkeit an der Unionsrechtswidrigkeit nichts ändere, zumal der niedrigere Freibetrag automatisch angewendet werde, wenn der Steuerpflichtige - wie im Streitfall - keinen Antrag stelle.

     

    Im Übrigen bestünden europarechtliche Zweifel im Hinblick auf das gesetzliche Wahlrecht selbst, da es z.B. mit einer Berücksichtigung von Vor- und Nacherwerben innerhalb von 20 Jahren - und nicht wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen zehn Jahren - einhergehe.

    Quelle: ID 43062844