Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Solidaritätszuschlag

    FG Niedersachsen gewährt Aussetzung der Vollziehung für 2012

    | Das FG Niedersachsen ( 22.9.15, 7 V 89/14 ) hat die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für 2012 wegen Bedenken hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags aufgehoben. |

     

    In der Begründung verweist das Gericht auf seinen Vorlagebeschluss (FG Niedersachsen 21.8.13, 7 K 143/08, BVerfG 2 BvL 6/14) über den das BVerfG noch zu entscheiden hat. Zwar geht es dort um den VZ 2007, die Beurteilung hat sich aus Sicht des FG jedoch nicht geändert. Die Beschwerde beim BFH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.

     

    Bemerkenswert ist, wie das FG mögliche Auswirkungen der Aussetzung oder Aufhebung auf den Haushalt einschätzt:

     

    „Allein der Umstand, dass dem Fiskus durch die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung erhebliche Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe drohen, lässt nach Auffassung des Senats das individuelle Interesse der Antragsteller an einem effektiven Rechtsschutz nicht hinter das öffentliche Interesse des Staates an einer geordneten Haushaltsführung zurücktreten. Die Wahrnehmung und Erfüllung der öffentlichen Aufgaben ist durch den drohenden Einnahmeausfall nicht gefährdet. Der Staat verfügt nach Überzeugung des Senats auch für den Fall, dass der Solidaritätszuschlag bis zur Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss des Senats nicht vollzogen werden kann, gerade in jüngster Zeit über ausreichende Steuereinnahmen. Der Staat erzielt Rekordsteuereinnahmen und könnte sich im Zweifel am Kapitalmarkt zu historisch niedrigen Zinsen refinanzieren, so dass die Wahrnehmung und Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht gefährdet erscheint.“

    Quelle: ID 43665567