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  • · Nachricht · Sonderausgaben

    Verrechnung von KV-Beiträgen und Erstattungen

    | Beitragsrückerstattungen mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur Basiskrankenversicherung nur insoweit, als sie auf unbeschränkt abziehbare Krankenversicherungsbeiträge entfallen ( FG Niedersachsen 18.12.13, 4 K 139/13, Rev. BFH X R 6/14 ). |

     

    Hat das Finanzamt Beitragserstattungen zur Krankenversicherung für das Jahr 2009 vom Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge ab dem Jahr 2010 abgezogen, hat es den Sonderausgabenabzug unzulässigerweise gekürzt. Das hat das FG Niedersachsen entschieden. Das FG hält die Verrechnung für unzulässig, weil die Beiträge zur Krankenversicherung 2009 nur anteilig zum Sonderabzug geführt hatten, Erstattungen ab 2010 den Sonderausgabenabzug dagegen in voller Höhe kürzen.

    Quelle: ID 42605418