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  • 27.09.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen eines Rechtsanwalts als Schuldnerberater

    | Gemäß § 4 Nr. 18 UStG sind eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen umsatzsteuerfrei, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. In diesem Zusammenhang hat das FG Niedersachsen (5.9.22, 11 K 56/22; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) entschieden, dass bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen sind. Das gelte auch für einen Rechtsanwalt, der auch als Schuldnerberater tätig sei. |