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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Verluste aus Weiterkauf bei Streckengeschäften sind entgegen dem UStAE keine Entgeltminderung

    | Verluste aus Folgegeschäften im Gebrauchtwagenhandel führen zu keiner Entgeltminderung der vorangegangenen Umsätze ( FG Niedersachsen 26.5.16, 11 K 10290/15, Rev. XI R 21/16). |

     

    Ein Streckengeschäft im Kfz-Handel liegt vor, wenn ein Pkw-Verkauf durch Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens erfolgt und dieser später ebenfalls durch Inzahlungnahme eines weiteren Gebrauchtwagens wieder verkauft wird. Das Streckengeschäft endet, wenn kein neuer Gebrauchtwagen mehr in Zahlung genommen wird.

     

    Stellt sich der Wert eines in Zahlung genommenen Gebrauchtwagens bei dem späteren Weiterverkauf als niedriger heraus, kann der Minderwert nicht den Erstumsatz reduzieren. Der Erstumsatz ist ein Tausch mit Baraufgabe, der eigenständig zu beurteilen ist. Der Wert des Tauschobjekts bemisst sich nach dem Wert des Neufahrzeugs abzüglich der erhaltenen Baraufgabe. Eine nachträgliche Minderung wegen einer später nicht durchsetzbaren Erlöserwartung ist nicht möglich.

     

    PRAXISHINWEIS | Das FG folgt damit nicht Abschn. 10.5 Abs. 4 S. 2 und 3 UStAE, wonach bei einem Tausch mit Baraufgabe im Kfz-Handel zum Entgelt des Händlers neben der Zuzahlung auch der gemeine Wert des in Zahlung genommenen gebrauchten Fahrzeugs gehört.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44494075