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  • · Nachricht · Umsatzsteuerbefreiung

    Die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte ist umsatzsteuerbefreit

    | Die Einräumung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte in einem Ruhehain ist eine steuerfreie Vermietung eines Grundstücks i. S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ( FG Schleswig Holstein 21.11.16, 4 K 58/15, Rev. BFH IV R 4/17 ) . |

     

    Die Umsätze aus der Einräumung der Nutzungsrechte an Baumgrabstätten fallen nach Auffassung des Senats unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Die Einräumung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte sei als Grundstücksvermietung anzusehen, da der prägende Charakter des Nutzungsrechts nach dem objektiven Inhalt der Nutzungsvereinbarungen darin bestehe, dass die Nutzungsberechtigten hierdurch das entgeltliche Recht erhalten, eine konkret vermessene Baumgrabstätte für eine vertraglich festgelegte Zeit unter Ausschluss anderer Nutzer in Besitz zu nehmen und damit wie ein Eigentümer zu verfahren. Eine Vermietung sei auch dann anzunehmen, wenn das Nutzungsrecht lediglich die Urnenbeisetzung oder das Freihalten der Grabstätte ermögliche, da es sich hierbei um einen vertraglich konkretisierten Ausschnitt von Eigentümerbefugnissen handelt.

     

    PRAXISHINWEIS | Zugleich hat der Senat entschieden, dass es sich bei der Einräumung von Angelberechtigungen nicht um die Lieferung von Fischen, sondern um sonstige Leistungen handelt, die nicht der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen. Der Kläger betrieb nämlich auch einen Angelsee, für den er Anglern gegen Entgelt Angelberechtigungen in Form von Tageskarten einräumt. Die Angler dürfen nach Erwerb einer Angelberechtigung am jeweiligen Tag bis zu 20 Fische fangen, die zuvor vom Kläger in den Angelsee eingesetzt und gemästet werden.

     
    Quelle: ID 44615518