· Fachbeitrag · Vollverzinsung
Ist die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verfassungswidrig?
| Die Vollverzinsung nach § 233a AO setzt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs ein, in dem die Steuer entstanden ist. Seit der anhaltenden Niedrigzinsphase wurden immer wieder die Gerichte - erfolglos - mit der Frage beschäftigt, ob die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (0,5 % pro Monat, höchstens 6 % im Jahr) nicht doch verfassungswidrig ist. In diesem Zusammenhang sind noch fünf Verfahren anhängig. |
Der BFH (1.7.14, IX R 31/13) hält den gesetzlichen Zinssatz (jedenfalls) für Zeiträume bis März 2011 nicht für verfassungswidrig. Er hat deshalb davon abgesehen, dem BVerfG die Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zur konkreten Normenkontrolle vorzulegen:
- Zum einen sei der gesetzliche Zinssatz nicht nur mit den am Markt erzielbaren Anlagezinsen zu vergleichen (Verwendung von Kapital), sondern auch mit den für die Inanspruchnahme von Darlehen zu zahlenden Zinsen (Finanzierung von Steuernachzahlungen).
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