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  • 04.04.2008

    Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 25.02.2008 – 2 BvR 805/07

    Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

    - 2 BvR 805/07 -

    In dem Verfahren

    über

    die Verfassungsbeschwerde

    gegen

    das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Dezember 2006 - X R 38/05 -

    hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Broß, die Richterin Osterloh und den Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Februar 2008 einstimmig beschlossen:

    Tenor:

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

    RechtsgebietBVerfGG