04.04.2008
Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 25.02.2008 – 2 BvR 805/07
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 805/07 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen
das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Dezember 2006 - X R 38/05 -
hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Broß, die Richterin Osterloh und den Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Februar 2008 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
RechtsgebietBVerfGG