05.04.2011
FinMin Nordrhein-Westfalen – Pressemitteilung
Neuregelung zur Wohnmobilbesteuerung bestätigt
Im März hat sich das letzte Verfahren vor dem BFH gegen die Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung durch Zurücknahme der
Revision durch den Kläger erledigt.
In gleicher Sache hatte der BFH zuvor mit dem Urteil vom 24.02.2010 (AZ: II R 44/09) entschieden, dass die Neuregelung des
Kraftfahrtsteuergesetzes für die Wohnmobilbesteuerung vom 21. Dezember 2006 nicht gegen das Rückwirkungsverbot
verstößt, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung hat. Diese Regelung galt rückwirkend zum 1. Januar 2006. Ohne
diese Vorschrift wäre die Steuer höher ausgefallen, weil Wohnmobile dann als PKW besteuert worden wären.
Gegen dieses Urteil wurde ohne Erfolg Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Az.:1 BvR 1993/10). Mit
Beschluss vom 30.04.2010 wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Steuerpflichtigen können sich demnach nicht auf eine alte Regelung berufen, wonach Wohnmobile mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von über 2,8 t als LKW zu behandeln waren. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand dieser
Rechtslage lag nach Auffassung des BFH nicht vor.
Es bestehen somit keine Gründe mehr, die Einspruchsverfahren weiterhin ruhen zu lassen. Die Steuerpflichtigen haben nun in
Anbetracht der BFH-Entscheidung die Möglichkeit ihre ruhenden Einsprüche zurückzunehmen. Andernfalls werden die
Finanzämter unter Berücksichtigung der geltenden durch den BFH bestätigten Rechtslage schriftlich über die Einsprüche
entscheiden.