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  • 05.04.2011

    FinMin Nordrhein-Westfalen – Pressemitteilung


    Neuregelung zur Wohnmobilbesteuerung bestätigt

    Im März hat sich das letzte Verfahren vor dem BFH gegen die Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung durch Zurücknahme der

    Revision durch den Kläger erledigt.

    In gleicher Sache hatte der BFH zuvor mit dem Urteil vom 24.02.2010 (AZ: II R 44/09) entschieden, dass die Neuregelung des

    Kraftfahrtsteuergesetzes für die Wohnmobilbesteuerung vom 21. Dezember 2006 nicht gegen das Rückwirkungsverbot

    verstößt, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung hat. Diese Regelung galt rückwirkend zum 1. Januar 2006. Ohne

    diese Vorschrift wäre die Steuer höher ausgefallen, weil Wohnmobile dann als PKW besteuert worden wären.

    Gegen dieses Urteil wurde ohne Erfolg Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Az.:1 BvR 1993/10). Mit

    Beschluss vom 30.04.2010 wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

    Die Steuerpflichtigen können sich demnach nicht auf eine alte Regelung berufen, wonach Wohnmobile mit einem zulässigen

    Gesamtgewicht von über 2,8 t als LKW zu behandeln waren. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand dieser

    Rechtslage lag nach Auffassung des BFH nicht vor.

    Es bestehen somit keine Gründe mehr, die Einspruchsverfahren weiterhin ruhen zu lassen. Die Steuerpflichtigen haben nun in

    Anbetracht der BFH-Entscheidung die Möglichkeit ihre ruhenden Einsprüche zurückzunehmen. Andernfalls werden die

    Finanzämter unter Berücksichtigung der geltenden durch den BFH bestätigten Rechtslage schriftlich über die Einsprüche

    entscheiden.