27.04.2012
FinMin Brandenburg – S 7300
Umsatzsteuer; Kein rückwirkender Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigung
Nach einem Erlass des Finanzministeriums Brandenburg kann der Vorsteuerabzug im Fall der Rechnungsberichtigung nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung vorgenommen werden. Der Vorsteuerabzug ist vielmehr erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung möglich . Sofern Unternehmer eine rückwirkende Berichtigung des Vorsteuerabzugs beantragen oder Aussetzung der Vollziehung beantragen, sind diese Anträge abzulehnen.