Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.04.2012

    FinMin Brandenburg – S 7300


    Umsatzsteuer; Kein rückwirkender Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigung


    Nach einem Erlass des Finanzministeriums Brandenburg kann der Vorsteuerabzug im Fall der Rechnungsberichtigung nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung vorgenommen werden. Der  Vorsteuerabzug ist vielmehr erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung möglich . Sofern Unternehmer eine rückwirkende Berichtigung des Vorsteuerabzugs beantragen oder Aussetzung der Vollziehung beantragen, sind diese Anträge abzulehnen.