05.08.2024 · Nachricht aus ESA · Gewerbesteuer
Nach § 35 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 4 EStG richtet sich der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag und an der zu zahlenden Gewerbesteuer nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels; Vorabgewinnanteile sind nicht zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang hat das FG Niedersachsen (19.3.24, 13 K 3/24; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) entschieden, dass im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln ...
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01.08.2024 · Fachbeitrag aus ESA · Erledigte Verfahren
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren.
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31.07.2024 · Fachbeitrag aus ESA · Körperschaftsteuergesetz
Nach einem Urteil des FG Düsseldorf (7.3.24, 9 K 382/23 G,F; Rev. BFH XI R 9/24, Einspruchsmuster ) ist die Rückausnahme des § 8 d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt.
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26.07.2024 · Fachbeitrag aus ESA · Erledigte Verfahren
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf „Rückstellung für Altersfreizeit“.
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25.07.2024 · Fachbeitrag aus ESA · Verfahrensrecht
Das FG Schleswig-Holstein (15.12.23, 3 K 88/22; Rev. BFH VI R 2/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019 wegen der (aufgrund der Coronapandemie) gesetzlich verlängerten Abgabefrist ein Verspätungszuschlag nach Ablauf der gesetzlich verlängerten Abgabefrist nicht nach § 152 Abs. 2 AO – sondern allenfalls nach § 152 Abs. 1 AO – festgesetzt wird.
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24.07.2024 · Fachbeitrag aus ESA · Gewerbesteuer
Das FG Schleswig-Holstein (28.3.24, 1 K 134/22; Rev. BFH IV R 9/24, Einspruchsmuster ) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auch dann in Betracht kommt, wenn im Rahmen der Vermietung eines Einkaufszentrums auch ein Lastenaufzug mitvermietet wird. Denn selbst wenn insoweit eine (grds. schädliche) Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung vorläge, wären jedenfalls die Voraussetzungen für ein unschädliches Nebengeschäft erfüllt.
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