Das FG Münster (28.9.23, 5 K 1404/18 U; Rev. BFH V R 21/23, Einspruchsmuster ) hatte sich aktuell im zweiten Rechtsgang u. a. mit der Umsatzbesteuerung beim Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über ein Internetportal zu befassen und dabei folgende Grundsätze aufgestellt.
Das FG Köln (9.3.23, 15 K 1435/20; Rev. BFH IV R 27/23, Einspruchsmuster ) ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Regelung des § 15a Abs. 1a EStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der BFH hat diese Woche eine Leitsatzentscheidung bekannt gegeben. Es geht dabei um die Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid (BFH 24.4.24, II R 57/20).
Das FG Baden-Württemberg (18.9.23, 10 K 1459/22; Rev. BFH VI R 20/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG verfassungsgemäß sei. Er beruhe auf einer Willensentscheidung des Steuerpflichtigen, wie dies auch bei Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen der Fall sei mit der Folge, dass die Wertungen des BVerfG zur Vollverzinsung nicht auf den Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG übertragbar und seine Verzinsung verfassungsgemäß sei.
Für das FG Niedersachsen (16.5.23, 11 K 113/21; Rev. BFH XI R 18/23, Einspruchsmuster ) ist ein Verstoß der gesetzlichen Regelung zur Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 AO) gegen geltendes Verfassungsrecht nicht ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel.
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Das FG Köln (16.11.23, 1 K 856/18; Rev. BFH VI R 23/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass bei Übertragung von Geldbeträgen unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen § 34a Abs. 5 S. 2 EStG anwendbar ist. Bei Geld handelt es sich nach Ansicht des FG um ein Wirtschaftsgut (entgegen BMF 11.8.08, IV C 6-S 2290-a/07/10001, BStBl. I 08, 838, Rz. 32).